1. Warum will man die friedlichen Bürger
nicht vor den Perversen und Kriminellen* unter uns schützen?

* Perverse und Kriminelle, das sind:
Einbrecher, Gewälttätige, Drogenhändler, Vergewaltiger, Terroristen, Islamisten, Kinderschänder, Mörder, Finanzhaie,


2. Haben etwa die vermeintlichen Beschützer
der friedlichen Bürger etwas zu verbergen,
da sie so vehement gegen die Datenerfassung,
d.h., auch gegen die Erfassung ihrer Daten sind?


3. Sollte man nicht insbesondere
die Gegner der Vorratsdatenspeicherung
auf Perversitäten durchleuchten?


Noch ein kleiner Hinweis, als weitere Frage getarnt:

Wenn die Menschen laut umfassenden Studien
ca. 200 mal am Tag lügen,
warum sollte ein
„vermeintlicher Beschützer der friedlichen Bürger“,
ein „Vorratsdatenspeicherungs-Gegner“, ehrlich sein?

Jetzt fallen mir weitere Fragen ein:

Warum will man uns immer erzählen, dass die Vorratsdatenspeicherung nichts bringt?

Wer erzählt uns so etwas und warum?

Wie will man der Cyber-Kriminaltät begegnen, außer dadurch, dass man diese verfolgen kann?
Was sind dageben DNA-Untersuchungen an schon lange Verstorbenen? Warum dürfen diese nach so langer Zeit untersucht werden, Cyber Kriminalität und Spurenverfolgung im Web wird aber nach einer gewissen Zeit unmöglich gemacht???!!! Warum diese Nachlässigkeit???
Bei der Suche über die DNA hat ja auch nur der Täter etwas zu befürchten, der Rest nicht! Genauso ist es auch bei anderen Straftaten!

Wie will man Kriminelle und Perverse und vor ALLEM ihre Kontakte aufspüren, wenn man durch die Vorratsdatenspeicherungs-Gegner daran gehindert wird?


Meine etwas längere Antwort:
Die Vorratsdatenspeicherungs-Gegner schützen nicht mich, sie schützen eher die Perversen, die Mörder und Kinderschänder.
Das müsste Anlass genug sein, etwas gegen die Perversen unter uns zu unternehmen.
Die Vorratsdatenspeicherungs-Gegner stellen sich für mich auf eine Stufe mit Perversen, Mördern und Kinderschändern.

Alleine wegen des Wissens der Vorratsdatenspeicherung würden viele Perverse unter uns vorsichtiger sein müssen.
Das bedeutet, dass eine weitreichende Vorratsdatenspeicherung viel Leid verhindern würde.

Wer dagegen polemisiert - siehe Frage 3!!!

UHR vom 20.01.2016

Ein Beitrag aus der MITTELBAYERISCHEN Zeitung

vom 30.12.2015 unter "Meinungen":

BÜRGERRECHT Die Vorratsdatenspeicherung ist gefährlich.
Denn die Angst vor der Überwachung verändert unser Verhalten.

Von Friedemann Ebelt, Redakteur und Aktivist bei der Datenschutzvereinigung Digitalcourage.

Mit Vorratsdatenspeicherung sollen sämtliche Verbindungsdaten von Anrufen, SMS und IP-Adressen samt Standortinformationen gespeichert werden. Und zwar nicht Daten von Verdächtigen, sondern von der gesamten Bevölkerung.

Mein Kommentar:

Wie soll man wissen, wer verdächtig ist? Erst mal sind alle verdächtig. Wenn dann alle überprüft worden sind, erst dann wird es zu Verdächtigungen kommen können.

Das konnten wir 2010 gemeinsam mit dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung durch eine Verfassungsbeschwerde verhindern.

Jetzt gibt es ein neues Gesetz zur anlasslosen Überwachung.

Mein Kommentar dazu:

Richtig! Nur wer hellsehen kann, der kann auf die anlasslose Überwachung verzichten!

Auch dagegen werden wir mit einer Verfassungsbeschwerde vorgehen (https://digitalcourage.de/weg-mit-vds).Vorratsdatenspeicherung ist gefährlich, weil sie unverhältnismäßig unsere Grundrechte aushebelt, ohne einen Nutzen für die Gesellschaft zu bringen.

Mein Kommentar dazu:

Wir alle haben ein Grundrecht auf den Schutz vor Perversen und Verrückten.
Die Vorratsdatenspeicherung nützt dem überwiegenden Teil der Deutschen, das sind die friedfertigen Menschen.

Das Gesetz bricht unser Recht auf Privatsphäre. Denn wenn wir wissen, dass wir überwacht werden, passen wir unser Verhalten an: Aus Angst, uns verdächtig zu machen, meiden wir bestimmte Orte und Veranstaltungen, rufen Personen nicht mehr an oder hören auf, uns im Internet zu bestimmten Themen zu informieren.


Mein Kommentar dazu:

Durch die Vorratsdatenspeicherung werden die Perversen unter uns erkannt, dadurch dingfest gemacht und wir können wieder sicherer öffentliche Veranstaltungen besuchen.

Unsere Freiheitsrechte werden massiv eingeschränkt.

Mein Kommentar dazu:

Eine freche Lüge. Die Freiheitsrechte werden dadurch gestärkt.

Unverhältnismäßig ist das, weil die Bundesregierung nicht belegen kann, dass dieser Einschnitt in unsere Grundrechte einen Nutzen hat.
Im Gegenteil. Studien des Max-Planck-Instituts und des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zeigen: Überwachung hilft nicht bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terror.

Mein Kommentar dazu:

Das führe Dir noch mal genüsslich zu: "Überwachung hilft nicht bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terror."

Meinen "DIE", die solchen Schwachsinn schreiben, dass wir (die Leser) total bescheuert sind?

Dann mal das Gegenteil für diejenigen, die noch im Tiefschlaf sind:
"Keine Überwachung hilft bei der Bekämpfung von Kriminalität und Terror."

Das heißt weiter, dass wir nach solchen Vorfällen, wie in der Silvesternacht in Köln, Hamburg, ... nicht überwachen sollten, um diese Vorfälle zu bekämpfen.

Jetzt kommentiere ich diesen Schwachsinn nicht mehr weiter, es reicht!!!!!!!!!!!

Eine Frage noch zum Abschluss: Warum druckt man so etwas???????????????????

Für mich gilt: Ich habe nichts gegen eine = meine Überwachung, und auch nichts gegen die Vorratsdatenspeicherung.


Ich habe etwas dagegen, dass wir unser Leben nach Soziopathen ausrichten müssen, die unsere Daten zur Steigerung ihrer unersättlichen Macht missbrauchen.

Jetzt kann gedacht und nachgedacht werden.

Hier ist Platz dafür: ............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................
............................................................................................................................................................................................................


Und? Hast Du eine Lösung parat?

-> Antworten / Lösungen erbeten an ulrichhrose@web.de

Drei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung:

Ulrich H. Rose zur Vorratsdatenspeicherung Drei Fragen zur Vorratsdatenspeicherung: Warum will man die friedlichen Bürger nicht vor den Verrückten unter uns schützen? Haben etwa die vermeintlichen Beschützer der friedlichen Bürger etwas zu verbergen, da sie so vehement gegen die Datenerfassung, d.h., auch ihrer Daten sind? Sollte man nicht insbesondere die Gegner der Vorratsdatenspeicherung mal durchleuchten? Noch ein kleiner Hinweis, als Frage getarnt: Wenn die Menschen laut umfassenden Studien ca. 200-mal am Tag lügen, warum sollte ein "vermeintlicher Beschützer der friedlichen Bürger", ein "Vorratsdatenspeicherungs-Gegner" ehrlich sein? UHR vom 20.01.2016

Mithilfe der über die gesamte Bevölkerung gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt, geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen identifiziert werden. Zugriff auf die Daten haben Polizei und Staatsanwaltschaft, die sich davon eine verbesserte Strafverfolgung versprechen. Jetzt will Bayern auch dem Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten ermöglichen, obwohl Justizminister Heiko Maas das Gesetz damit verteidigt hat, dass der Verfassungsschutz diese Daten nicht bekommt.
Wir müssen davon ausgehen, dass die per Gesetz gesammelten Kommunikationsdaten von Millionen von Menschen früher oder später in die falschen
Hände geraten.
Spätestens dann zählt das Argument „Ich habe doch nichts zu verbergen“ nicht mehr.
Denn dann werden die betroffenen Personen verstehen, dass sie nicht überwacht werden dürfen, gerade weil sie nichts zu verbergen haben. Dann wird klar: Jeder Mensch hat eine schützenswerte Privatsphäre, in die niemand anlasslos eindringen darf.
Wir alle haben politische Überzeugungen, sind religiös oder auch nicht, und wir alle wollen vertraulich mit Ärzten, Anwälten und Journalisten sprechen können. Stellen Sie sich vor, all diese Informationen werden von Geheimdiensten oder einer kriminellen Organisation mitgelesen und ausgewertet.
Nach allem, was wir durch Edward Snowden wissen, wäre es ein Wunder, wenn das mit den Vorratsdaten nicht passieren sollte. Darum müssen wir jede Form der
Vorratsdatenspeicherung verhindern.
Bereits 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die damalige Vorratsdatenspeicherung in Deutschland für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
2014 hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung auch mit der EU-Grundrechte Charta nicht vereinbar ist.

Weitere Domians = www.Definition-Intelligenz.de + www.Erkenntnis-Reich.de