Ulrich H. Rose vom 12.12.2015

Die Sterbehilfe, ein Akt der Gnade.


Zuerst einmal ein Artikel vom 17.09.2015 aus DIE ZEIT

Faktencheck zur Sterbehilfe von Gian Domenico Borasio in DIE ZEIT Nr. 38/2015, 17. September 2015

Die Überschrift: "Streit der Ahnungslosen"

Die Ausgangslage:
Die Suizidhilfe ist bislang gesetzlich nicht geregelt: Da der Suizid keine Straftat ist, kann auch die Beihilfe nicht strafbar sein, solange es kein anderslautendes Gesetz gibt. Das soll sich ändern. Vier überparteiliche Entwürfe liegen dem Bundestag vor. Über sie gibt es in der kommenden Woche eine Expertenanhörung.


Vier Entwürfe:
1. Die meisten Unterstützer hat derzeit der Entwurf von Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Er will Suizidorganisationen verbieten und geschäftsmäßige Suizidhilfe unter Strafe stellen – unabhängig davon, wer sie durchführt und ob damit Gewinn erzielt werden soll. In Einzelfällen soll Sterbehilfe aber weiter möglich sein.
2. Der Entwurf von Peter Hintze (CDU) und Carola Reimann (SPD) hingegen will Ärzten die Suizidhilfe ausdrücklich gestatten, allerdings unter strengen zivilrechtlichen Sorg- faltskriterien.
3. Der liberalste Vorschlag kommt von Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke): Ärzten und Organisationen, die nicht kommerziell arbeiten, soll die Suizidhilfe unter strengen Auflagen erlaubt werden.
4. Ganz streng ist der Entwurf von Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger (beide CDU): Jede Form der Suizidhilfe und der "Anstiftung zum Suizid" soll bestraft werden. Den beiden letzten Entwürfen wird jedoch kaum eine Chance eingeräumt.

Wer ist Gian Domenico Borasio?
geb. 9. Juli 1962 in Novara, Italien ist ordentlicher Professor für Palliativmedizin an der Universität Lausanne und Lehrbeauftragter für Palliativmedizin an der Technischen Universität München. Er gilt als einer der führenden Palliativmediziner Europas. Ihm ist es maßgeblich zu verdanken, dass sich heute jeder Medizinstudent in Deutschland in seiner Ausbildung mit der Begleitung Sterbender und ihrer Familien auseinandersetzen muss. Von 2006 bis 2011 hat er als Lehrstuhlinhaber für Palliativmedizin an der Universität München ein bisher einzigartiges Netzwerk an Professuren geschaffen, das alle Bereiche der physischen, psychosozialen und spirituellen Sterbebegleitung in die Lehre und Forschung integriert. Einer breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde Borasio durch sein engagiertes Eintreten für ein Gesetz über Patientenverfügungen.
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Viele der derzeit kursierenden Argumente gegen die assistierte Sterbehilfe beruhen auf Unwissenheit. An dem entscheidenden Problem geht die Diskussion vorbei.
Ein Faktencheck von Gian Domenico Borasio

In der Sterbehilfe-Debatte werden zum Teil eklatante Fehlaussagen so oft wiederholt, bis Menschen und auch Ärzte sie glauben oder zumindest verunsichert sind.

Der junge Patient auf der Palliativstation litt an stärksten Schmerzen aufgrund eines unheilbaren Tumors. Die Beschwerden konnten innerhalb einer Woche gut gelindert werden. Der Patient war sehr zufrieden, bedankte sich bei allen, ging nach Hause und nahm sich das Leben. Das Palliativteam war zutiefst betroffen: "Wieso hat er mit uns nicht geredet?" Die Schwester des Patienten, der er sein Vorhaben vor dem Suizid mitteilte, stellte die gleiche Frage: "Weshalb hast du nicht mit den Ärzten gesprochen?" Die erschütternde Antwort: "Um Gottes willen. Die Ärzte sind so gut zu mir gewesen, ich konnte sie doch unmöglich in Schwierigkeiten bringen."

Der Fall ereignete sich vor über zehn Jahren, hat aber nichts an Aktualität eingebüßt. Ärzte haben bis heute Angst vor straf- und berufsrechtlichen Konsequenzen, sollten sie einen schwerstkranken Suizidwilligen in seiner Absicht unterstützen – und wie es steht, wird ihnen diese Angst in Zukunft niemand nehmen. Denn im Bundestag, der zurzeit verschiedene Gesetzesvorschläge zur Sterbehilfe debattiert, droht sich eine restriktive Linie durchzusetzen.

Dabei ist Suizidhilfe in Deutschland – bislang – nicht strafbar, was allerdings kaum jemand weiß: Bis zu 93 Prozent der Allgemeinbevölkerung, aber auch 73 Prozent der Medizinstudierenden gehen in Befragungen von einer Strafbarkeit der Suizidassistenz aus. Das erinnert an eine Umfrage unter neurologischen Chefärzten, bei der über die Hälfte die Meinung vertrat, dass die Behandlung der Atemnot in der Sterbephase mit Morphin "Euthanasie" sei, also strafbare aktive Sterbehilfe. Dabei ist das Gegenteil der Fall, die Gabe von Morphin lindert die Atemnot und verlängert nachweislich das Leben. Eine weitere Umfrage unter deutschen Betreuungsrichtern stellte fest, dass über ein Drittel den Unterschied zwischen (verbotener) aktiver und (erlaubter) passiver Sterbehilfe nicht verstanden hatte. Eine beunruhigende Vorstellung.

Wenn schon diejenigen, die es wissen müssten, wenig Ahnung haben, wundert es nicht, was in Talkshows, Stellungnahmen und Interviews zum Thema Sterbehilfe deutlich wird: Man diskutiert im Brustton der Überzeugung, aber in bemerkenswerter Unkenntnis der Fakten. Dabei werden zum Teil eklatante Fehlaussagen so oft wiederholt, bis die Menschen sie glauben oder zumindest verunsichert sind. Es ist deshalb nötig, die wichtigsten dieser Aussagen – die teilweise als Begründung für die aktuellen Gesetzentwürfe herhalten müssen – einem Faktencheck zu unterziehen.

Ein Lieblingssatz vom Bundesärztekammer-Präsidenten Frank Ulrich Montgomery lautet: "Ärzte heilen manchmal, lindern oft, trösten immer und töten nie." Damit wird suggeriert, es gehe in der gegenwärtigen Debatte um die Tötung auf Verlangen, wie sie in den Niederlanden oder Belgien gesetzlich erlaubt ist. Dabei wird der Patient vom Arzt durch eine Injektion aktiv getötet. Das aber will in Deutschland niemand, nicht einmal die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, die sich für eine weitgehende Selbstbestimmung am Lebensende einsetzt.

Die Diskussion konzentriert sich hingegen auf die Frage der Hilfe bei der Selbsttötung, den sogenannten assistierten Suizid, und hier insbesondere auf die Rolle der Ärzte. Der assistierte Suizid ist aber etwas gänzlich anderes als die Tötung auf Verlangen. Zum einen liegt die Kontrolle beim assistierten Suizid allein beim Patienten, bis zuletzt kann er seine Meinung ändern. Zum anderen sind gefährliche Ausweitungen der Sterbehilfe auf psychisch Kranke oder demente Patienten, wie sie bei der Tötung auf Verlangen nachweislich vorkommen, bei der Suizidhilfe nicht möglich. Denn diese setzt eine freie und eigenverantwortliche Willensentscheidung voraus, die der Arzt vorab überprüfen muss.

Die Tötung auf Verlangen ist in der Praxis angesichts des technologischen Fortschritts auch überhaupt nicht notwendig: Denn jeder Mensch, der einen Suizidwunsch äußern kann, ist auch in der Lage, die Tatherrschaft bis zum Ende zu behalten – und sei es, indem ein vollständig gelähmter Patient einen Computer mithilfe seiner Augenbewegungen steuert, der eine Infusion mit dem tödlichen Mittel in Gang setzt.

Aufschlussreich ist ein Blick auf die Zahlen: In den Ländern, welche die Tötung auf Verlangen erlauben, steigen die Fälle in den letzten Jahren stark an, insbesondere in den Niederlanden. In der Schweiz, wo die Aktivitäten von Suizidhilfe-Organisationen offiziell toleriert, aber nicht rechtlich geregelt sind, zeichnet sich ebenfalls eine Steigerung ab, wenn auch auf niedrigerem Niveau. Im US-Bundesstaat Oregon hingegen, der nur die ärztliche Suizidhilfe bei Schwerstkranken erlaubt, sind die Zahlen seit 17 Jahren konstant niedrig, sie liegen bei etwa zwei von tausend Todesfällen.

Dennoch wird bei der Argumentation gegen "liberale" Regelungen der Suizidhilfe sehr oft die Situation in den Niederlanden als abschreckendes Beispiel angeführt. Auf Nachfrage heißt es dann, die Suizidhilfe sei nur der "Türöffner" für die Tötung auf Verlangen. Dabei gibt es weder in Oregon noch in der Schweiz Bestrebungen, das dort wie in Deutschland geltende Verbot der aktiven Sterbehilfe aufzuheben. Hier werden unberechtigte Ängste geschürt.

Weitere Beispiele für die Tendenz, durch nicht belegbare Behauptungen Stimmung zu machen, finden sich in der Debatte zuhauf. Hier eine Auswahl samt den dazugehörigen Fakten.

Aussage: Wir brauchen nur die Palliativmedizin zu stärken, dann verschwindet der Wunsch nach Suizidassistenz von allein.

Fakten: Die Stärkung der Palliativmedizin und der Hospizarbeit ist immens wichtig, aber die Aussage ist nicht richtig. 90 Prozent der Suizidenten in Oregon sind palliativmedizinisch betreut, und die Palliativversorgung in den Niederlanden gehört inzwischen zu den besten Europas. Doch auch bei bester Palliativbetreuung – das zeigen alle Studien übereinstimmend – wird es immer Menschen geben, die am Lebensende sagen: "Das, was mir noch bevorsteht, möchte ich nicht erleben."

Aussage: Die deutsche Ärzteschaft ist geschlossen gegen die ärztliche Suizidhilfe.

Fakten: Nach den vorhandenen Umfragen, unter anderem von der Deutschen Gesellschaft für Onkologie, wird das berufsrechtliche Verbot der Suizidhilfe nur von einer Minderheit der Ärzteschaft unterstützt. Eine Umfrage im Auftrag der Bundesärztekammer ergab zudem, dass über ein Drittel der deutschen Ärzte grundsätzlich bereit wäre, Suizidhilfe zu leisten.

Aussage: Eine ärztliche Suizidassistenz wird das Vertrauen in den ärztlichen Beruf erschüttern und das Arzt-Patienten-Verhältnis negativ beeinflussen.

Fakten: In einer Umfrage aus dem Jahr 2003 bejahten 84 Prozent der Bundesbürger den Satz "Wenn mein Hausarzt einem unheilbar kranken Patienten bei der Selbsttötung hilft, würde ich das Vertrauen zu ihm nicht verlieren." Auch in Schweden, wo die Suizidhilfe bisher nicht erlaubt ist, ergab eine Umfrage, dass 45 Prozent der Bürger ihr Vertrauen in die Ärzteschaft durch eine Legalisierung der ärztlichen Suizidhilfe nicht gefährdet und weitere 38 Prozent sogar gestärkt sähen.
Aussage: Hochbetagte und sozial Schwache könnten unter Druck gesetzt werden, ein Suizidhilfe-Angebot anzunehmen.
Aussage: Hochbetagte und sozial Schwache könnten unter Druck gesetzt werden, ein Suizidhilfe-Angebot anzunehmen.

Fakten: Wie Zahlen aus Oregon zeigen, haben Suizidwillige im Schnitt einen höheren Bildungsabschluss, sind krankenversichert und kommen aus der gut situierten Mittelschicht. Ihre Angehörigen sind nicht überdurchschnittlich belastet, Hinweise auf einen sozialen Druck konnten nicht gefunden werden. Im Gegenteil sind Sterbewillige meist willensstarke Personen, die sich sehr bewusst für den Suizid entscheiden.

Aussage: Eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe würde die Anzahl der Suizide steigen lassen.

Fakten: Die Zahlen steigen dort, wo die Suizidhilfe toleriert, aber rechtlich nicht geregelt ist, wie etwa in der Schweiz. In Oregon sind sie seit 17 Jahren nahezu konstant. Außerdem nimmt dort über ein Drittel der Menschen, welche das Rezept für ein tödliches Mittel erhalten, dieses am Ende nicht ein und stirbt eines natürlichen Todes – womit Suizide verhindert werden.

Derzeit werden im Bundestag vier Gesetzentwürfe diskutiert. Die Bandbreite reicht von einem Totalverbot jeder Form von Sterbehilfe bis zur Zulassung von nicht kommerziellen Suizidhilfe-Organisationen unter strengen Auflagen. Die meisten Unterstützer unter den Parlamentariern hat bisher der Entwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD). Die Autoren selbst bezeichnen ihn als "maßvollen Weg der Mitte". Bei näherem Hinschauen ist das Irreführung. Tatsächlich ist der Brand/Griese-Vorschlag ein Suizidhilfe-Verhinderungsgesetz, gerade was den ärztlich assistierten Suizid betrifft.

Schon heute stehen Ärzte unter einer rechtlichen Dreifachbedrohung, wenn sie Suizidhilfe leisten. Erstens durch die sogenannte Garantenstellung für das Leben ihrer Patienten: Wenn jemand nach einem Suizidversuch das Bewusstsein verliert, muss der Arzt ihn retten. Zweitens durch das strafrechtlich sehr scharfe Betäubungsmittelgesetz: Wenn man bei der Suizidhilfe nicht pfuschen will, muss man Substanzen verwenden, die unter dieses Gesetz fallen – das ist aber streng verboten. Und drittens durch die deutschen Landesärztekammern: 10 von 17 Kammern drohen Mitgliedern, die Suizidhilfe leisten, mit berufsrechtlichen Konsequenzen.

Offensichtlich reicht das noch nicht aus. Deshalb setzt der Brand/Griese-Entwurf jetzt eine vierte Bedrohung hinzu, nämlich die Strafbarkeit der geschäftsmäßigen, das heißt auf Wiederholung angelegten Suizidhilfe. Was "auf Wiederholung angelegt" genau bedeutet, bleibt offen. Damit werden viele Ärzte fürchten, dass jeder Mediziner, der mehr als einmal in seinem Leben Suizidassistenz leistet, sich dafür vor dem Strafrichter verantworten muss.

Ärzte, die angesichts dieser vierfachen Drohung den Mut aufbringen, ihren Patienten in Extremsituationen beizustehen, dürften selten sein. Die Konsequenz ist klar: Patienten, die es sich leisten können, werden auch in Zukunft in die Schweiz fahren, für die anderen bleiben immer noch U-Bahn oder Strick, sofern es ihre körperliche Verfassung erlaubt. Das Schlimmste: Viele Patienten werden sich sogar scheuen, mit dem Arzt auch nur über ihren Todeswunsch zu reden – genau wie unser junger Patient von damals. Denn schon ein Gespräch über Suizidhilfe-Möglichkeiten könnte dem Arzt als Anbahnung einer Straftat ausgelegt werden.

Auch wenn es hart klingt: Eine gesetzliche Regelung, die das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Gespräch in extremen Notsituationen erschwert oder verhindert, lässt die Patienten mit ihrem Leiden allein, schneidet sie von lebensorientierter Hilfe ab und ist damit, trotz aller guten Absichten, unmenschlich.

Gian Domenico Borasio 53 ist Professor für Palliativmedizin an der Universität Lausanne. Im letzten Jahr hat er zusammen mit drei anderen Wissenschaftlern einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an der Sterbehilfe-Praxis des US-Staats Oregon orientiert. Sein Buch "Selbst bestimmt sterben" ist bei C. H. Beck erschienen.

Die wissenschaftlichen Daten zum Thema sagen uns aber auch noch etwas anderes: Die Suizidhilfe ist ein marginales Phänomen. Im Mittel betrifft sie in der Schweiz und Oregon etwa fünf von tausend Todesfällen. Ein unvergleichlich größeres Problem unserer modernen Medizin ist die flächendeckende Übertherapie. Diese betrifft nach Studienlage bis zu fünfzig Prozent der Sterbenden. Bis zur Hälfte aller Sterbenskranken erhalten also Behandlungen wie zum Beispiel Chemotherapie, Bestrahlung, künstliche Ernährung oder Antibiotika, die ihnen nichts bringen oder sogar schaden. Damit ist die Übertherapie rein rechnerisch hundertmal wichtiger als die Sterbehilfe.

Redet darüber niemand, weil sehr viel Geld im Spiel ist?

Etwa ein Drittel der Gesundheitskosten eines Menschen fallen in den letzten ein bis zwei Lebensjahren an.

Es geht hier allein in Deutschland um dreistellige Milliardenbeträge. Die Sterbehilfe-Debatte ist in diesem Kontext eine Nebelkerze, hinter der sich wahre Probleme verstecken lassen. Wir dürfen aber die Debatte zur Übertherapie nicht länger aufschieben. Denn sonst werden die Folgen für uns alle viel gravierender sein als durch jedes noch so misslungene Gesetz zur Sterbehilfe.


Ulrich H. Rose am 12.12.2015
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Ein erster Kommentar am 02.06.2016:

Was ist in Deutschland erlaubt?: Selbsttötung / Selbstmord auf Raten durch die Freigabe des Rauchens.
Was ist in Deutschland nicht erlaubt?: Sterbehilfe.

Beides, das Rauchen, wie die Sterbehilfe führt frühzeitiger zum Tod.
Warum macht der Staat da Unterschiede?

Einmal will der Staat die Sterbewilligen vor sich selbst schützen, weil er ihnen unterstellt, nicht wirklich zu wissen, was sie wollen.
Andererseits will der Staat die Raucher nicht vor sich selbst schützen. Vielleicht, weil er ihnen unterstellt, zu wissen, was sie machen - den Selbstmord auf Raten.

Entweder wird den Menschen in Deutschland Vernunft unterstellt und demzufolge jedem Einzelnen unterstellt, dass er weiß, war er macht,

oder -

man unstellt den Menschen Unvernunft und schreibt die vernünftige, solidargerechte Lebensweise vor.

Der Gedankengang wird zu einem späteren Zeitpunkt weiter ausgeführt.

Ulrich H. Rose am 02.06.2016
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Sterbehilfe

Hilfe zum Sterben in NL, B, CH und Oregon Wo wird Hilfe zum Sterben geleistet? Aus DIE ZEIT vom 17.09.2015

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Ein zweiter Kommentar am 12.03.2020:

Soeben habe ich die beiden Artikel von Jürgen Herda im onetz.de vom 11.03. und 12.93.2020 gelesen. So etwas dreistdummes eines Journalisten ist mir zu diesem Thema Sterbehilfe noch nicht untergekommen. Statt "Sterbehilfe" müsste die Überschrift zu den beiden Artikle lauten: "Anschubhilfe und Argumentationshilfe für oberpfälzer Hospize und Palliativstationen.

Hier erst mal beide Artikel, der vom 12.03.2020 zuerst:


Nach Urteil zu Sterbehilfe. Druck auf Todkranke steigt
12.03.2020 onetz.de von Jürgen Herda

Überraschung aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht gibt die Sterbehilfe in größerem Umfang frei, als erwartet. Oberpfälzer Hospizvereine und Palliativärzte befürchten, dass der Druck auf Todkranke steigt, eine Abkürzung in den Tod zu wählen.
Im Hospiz und in der Palliativstation bekommen Todkranke Begleitung auf dem letzten Weg.

"Nicht die Palliativmediziner und im Hospiz mitversorgenden Ärzte haben das Urteil gefordert", sagt Dr. Stephanie Kuchlbauer, Ärztliche Leiterin der Palliativstation der Kliniken Nordoberpfalz über die Kläger, die das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ausgelöst hatten. "Sondern einzelne Betroffene und auch Sterbehilfeorganisationen." Ein Hinweis auf das Eigeninteresse der Beschwerdeführer, das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung" des Suizids im Strafrechtsparagrafen 217 von 2015 für nichtig erklären zu lassen.

Suizid als "einfache Lösung"?

"Sterbehilfevereine und Einzelpersonen werden den assistierten Suizid als ihr Geschäftsmodell anbieten", fürchtet SPD-Sozialexpertin Kerstin Griese (53): "Ich bin besorgt, dass dadurch Druck gerade auf alte und schwache Menschen ausgeübt wird, Suizid als vermeintlich einfache Lösung zu sehen."
Die Weidener Ärztin Kuchlbauer bezweifelt ehrenwerte Motive interessierter Kreise.
Befürworter des Schweizer Modells würden für die Selbstbestimmung der Betroffenen plädieren: "Das trifft auf die wenigsten Fälle zu, meistens wird der Suizidwunsch durch äußere Faktoren bestimmt."

Die wenigen Patienten, die mit Sterbewunsch kämen, hätten starke Schmerzen und glaubten, nur im Tod Erlösung finden zu können. "In den meisten Fällen bekommen wir die Schmerzen schnell in Griff", kann sich Kuchlbauer an keinen Fall aus ihrer langjährigen Praxis erinnern, bei dem die Schmerztherapie nicht angeschlagen hätte.
"Wenn Menschen in so einer Situation an den Falschen geraten, entscheiden sie sich vielleicht für die assistierte Selbsttötung, obwohl sie hätten Hilfe bekommen können." Die Medizinerin befürchtet, dass der Druck auf Todkranke steigen könnte, eine Abkürzung zu suchen. "Dabei muss noch nicht mal böse Absicht der Verwandten angenommen werden", sagt Kuchlbauer, "wenn die Angehörigen weinend am Bett sitzen, haben die Sterbenden das Gefühl, zur Last zu fallen - vor allem, wenn es aufs Sterben zugeht, aber es dann doch länger dauert, als man erwarten konnte."
Palliativstation am Klinikum Weiden: Beate Spickenreuther, Pflegerische Stationsleitung, und Ärztliche Leiterin Dr. Stephanie Kuchlbauer

Erleben schenken: Hospizvereine können Ängste nehmen
Weiden in der Oberpfalz
Sterbebegleitung: Erleben bis zum Schluss
Kein Zwang zur Sterbehilfe

Die Leiterin der Weidener Palliativstation geht dennoch von keinen unmittelbaren Folgen für ihre Einrichtung aus: "Meinen Informationen zufolge kann zwar jeder selbstbestimmt aus dem Leben scheiden, aber niemand kann gezwungen werden, Sterbehilfe zu leisten."
Für sie selbst scheide eine solche Lösung aus: "Das Sterben braucht seine Zeit, es müssen letzte Dinge geregelt werden - auch für sich selbst." Sie habe oft Patienten kommen sehen, denen es so schlecht gegangen sei, dass sie nur noch sterben wollten: "Wir haben es oft geschafft, die Lebensqualität wieder herzustellen."


Schmerztherapie anpassen

Voraussetzung sei, die Schmerztherapie genau anzupassen: "Es ist ein Unterschied, ob die Schmerzen durch schwere Gefäßerkrankungen oder Krebs ausgelöst werden." Besonderes Einfühlungsvermögen erfordere eine Demenzerkrankung: "Die Patienten wissen dann oft nicht mehr genau, was für einen Schmerz sie eben verspürt haben."

Wie aber kommt es zu den Ängsten, der Schmerz am Lebensende sei unerträglich? "In der Akutmedizin herrscht noch manchmal ein Teilwissen über die Schmerztherapie", weiß Kuchlbauer um die schmerzhaften Ausnahmen, "man traut sich nicht, mit der Dosierung hochzugehen, aus Furcht, das Leben zu verkürzen."

Dabei sei das, richtig angewandt, nicht der Fall: "Es gibt auch Gegenmittel gegen Morphine, wenn man wirklich mal überdosiert hat." Kuchlbauer würde sich wünschen, dass das Thema Schmerztherapie in Studium und Ausbildung einen größeren Stellenwert eingeräumt bekomme. "Hier bei uns bekommt jeder, der neu anfängt, die Grundlagen vermittelt." Kontakt: Palliativstation Weiden: 0961/30 31 63 70 Palliativstation Amberg 09621/38 15 05 Hospizverein Amberg 09621/1 24 30 Hospizverein NEW/WEN 0961/3 89 87-40 Hospizverein Schwandorf 09431/79 98-76 Hospizverein Tirschenreuth 09631/79 89 18

Kommentar:
Sterben muss nicht tragisch enden

Die Angst vor dem Sterben sitzt tief. Tiefer vielleicht als vor dem Tod selbst. "Wenn es soweit ist, gehe ich in die Schweiz", hört man oft. In der Fantasie vieler sind die letzten Tage, Wochen oder Monate mit Siechtum und Schmerz verbunden. Mit Ohnmacht, Entmündigung und als entwürdigend empfundenen Handgriffen: "Ich lasse mir doch nicht von fremden Leuten den Hintern abwischen."

Die Realität sieht inzwischen anders aus. Vor allem, wenn man die Hilfe von Palliativärzten und einfühlsamen Begleitern der Hospizvereine in Anspruch nimmt. Und auch die Schmerztherapie macht seit Jahren in Deutschland Fortschritte, schafft Freiräume, sich in Würde zu verabschieden.

Den Unterschied erlebte ich in der eigenen Familie: Meine Oma schrie vor knapp 30 Jahren nach langer Leidenszeit im Endstadium Krebs vor Schmerzen und starb verbittert und ungetröstet in Regensburgs Evangelischen Krankenhaus. (aha, wo war Jürgen?)

Meine Mama dagegen fand 15 Jahre später - unterstützt von einer unbezahlbaren Hospizbegleiterin - mit ähnlicher Diagnose bei den Barmherzigen Brüdern mit erträglichen Schmerzen ihren Frieden. Unvergessen: Noch in ihren letzten Tagen hatte sie Lust auf ein Eis. (das ist extrem wichtig zu erwähnen für alle Eisliebhaber) Wechselseitig ermahnte sie mich und meinen Vater aufeinander aufzupassen. Ein versöhnlicher Abschied: Sogar das Sterben muss nicht immer tragisch enden.

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Und einen Tag zuvor, am 11.03.2020 im onetz:

Sterbebegleitung: Erleben bis zum Schluss, von Jürgen Herda

Die Hospizvereine in Amberg, Neustadt, Schwandorf und Tirschenreuth schenken Lebensqualität auch in aussichtslosen Lagen. Mancher Lebensmüder ändert deshalb seine Meinung.

Weidener Palliativärztin plädiert für das Leben: "Schmerzen meist beherrschbar"
Weiden in der Oberpfalz

Nach Urteil zu Sterbehilfe: Druck auf Todkranke steigt

"Unheilbar!" Elke Lauterbach kennt das tiefe, emotionale Loch, in das Menschen fallen, die unvermittelt mit einer solchen Diagnose konfrontiert sind: "Ich erinnere mich an einen jungen Mann", erzählt die Leitende Koordinatorin des Malteser Hospiz-Hilfsdienstes in Landkreis Neustadt und Stadt Weiden, "der im ersten Schock nicht mehr weiterleben wollte." Als er dann aber gemerkt habe, dass seine Frau am liebsten mitgehen wollte, "begriff er, dass er sie überzeugen musste, weiterzuleben mit den Kindern und der Familie, durchzuhalten." Das habe beiden so viel Kraft gegeben, ihre verbleibende gemeinsame Zeit als Geschenk zu empfinden.

Drei hauptberufliche Koordinatorinnen in Teilzeit schicken derzeit 70 Ehrenamtliche zu etwa 150 Schwerkranken und Sterbenden sowie deren Angehörigen im Landkreis Neustadt/Waldnaab und Weiden.
Mit dem Wunsch, das Leben vorzeitig zu beenden, wurde Elke Lauterbach nur dieses eine Mal konfrontiert. Das Gerichtsurteil sieht sie ähnlich kritisch, wie Dr. Elmar Pankau, Vorstandsvorsitzender der Malteser in Deutschland: "Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird das Recht des Einzelnen auf ein unversehrtes, selbstbestimmtes Leben in ein nunmehr festgeschriebenes Recht auf Sterben geradezu verdreht."

Fortschritt bei Schmerztherapie

"Für uns ändert sich nach dem Urteil nichts", sagt Gisela Pöhler, 2. Vorstand des Hospizvereins Schwandorf, "wir geben keine Beratung zur Sterbehilfe, das dürfen wir auch nicht." Seit 13 Jahren ist Pöhler im Hospizverein aktiv, sechs Jahre im Vorstand. "In dieser Zeit habe ich von zwei Männern gehört, die bei uns einen Sterbewunsch äußerten." Die Schmerztherapie habe große Fortschritte gemacht. "In den meisten Fällen, bekommt man die Schmerzen, Hauptursache für die Todessehnsucht, in den Griff."

Grundsätzlich begrüßt Pöhler die juristische Klärung der Situation. "Was ich persönlich nicht verstehe, ist, dass das Gericht das Recht auf Sterbehilfe auf Gesunde ausgeweitet hat." Schon bei Schwerstkranken wisse man, dass ihr Todeswunsch oft sehr ambivalent sei, von der Tagesform abhängig. Deshalb begrüßt sie, dass Politiker eine Beratungspflicht fordern und dass es Fristen geben soll: "Das sollte nur nicht zu lange dauern, sonst suchen die Betroffenen nach anderen Auswegen."

Umgekehrt weiß Pöhler, wie aufreibend die Pflege Schwerstkranker zu Hause ist: "Es ist eine zentrale Aufgabe der Hospizvereine, die Angehörigen zu entlasten, sie über Hilfsangebote zu informieren." Sie kenne eine pflegende Tochter, die unter immensem Druck gestanden sei: "Sie konnte mit unserer Hilfe wenigstens mal zwei Stunden Radfahren, um sich freizustrampeln, dann ging's ihr wieder gut."
Nicht in die Schweiz gefahren

Auch Angelika Wegmann, Koordinatorin des ambulanten Hospizdienstes des Caritas-Kreisverbandes in Tirschenreuth lehnt aktive Sterbehilfe ab. "Das ist unsere Richtlinie", sagt die Krankenschwester mit Palliativausbildung. Sie selbst hatte nur einmal Kontakt zu einer jüngeren Frau, die Sterbehilfe in der Schweiz in Anspruch nehmen wollte. "Natürlich begleiten wir Menschen bis dahin", erklärt Wegmann. Letztlich habe sie sich wieder soweit erholt, dass sie von diesem Wunsch Abstand nahm. Wie schnell sich Stimmungen drehen können, zeigt das Beispiel eines älteren Herrn, der beim Erstbesuch völlig aufgelöst gewesen sei. "Die Ärzte sagten bei der Diagnose, man kann nichts mehr machen."

Die Betreuung habe ihn stabilisiert: "Als die Begleiterin zu Silvester kam, hat er mit ihr mit Sekt angestoßen." Darum gehe es: "Das Leben mit Erlebnissen füllen bis zum Schluss, nicht dahinsiechen." Zusammen mit einer Kollegin koordiniert sie 45 Ehrenamtliche im Landkreis Tirschenreuth, die sich um 27 Patienten kümmern. "Zusätzliche Begleiter können wir immer brauchen", motiviert sie für ein beanspruchendes Ehrenamt, das aber auch viel gibt.

"Unsere Aufgabe ist der ambulante Hospizdienst, die Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen und deren Familien", teilt Georg Franz Fröhler, Vorsitzender des Hospizvereins Amberg mit.

Letzte Herberge:
Hospiz oder Palliativ?

Das Hospiz St. Felix in Neustadt/Waldnaab befindet sich zwar in den Räumlichkeiten der Kliniken Nordoberpfalz, ist aber eine eigenständige Organisation. „Da geht man bewusst hin, um bis zum Tod zu bleiben“, erklärt Dr. Stephanie Kuchlbauer, Ärztliche Leiterin der Weidener Palliativstation, den Unterschied zu ihrer Einrichtung. „Für Menschen mit Symptomen die intensiver ärztlicher Begleitung bedürfen, bietet sich zunächst ein Aufenthalt auf der Palliativstation an.“

Kontakt:

◘ Palliativstation Amberg 09621/38 15 05

◘ Palliativstation Weiden 0961/30 31 63 70

◘ Hospizverein Amberg: 09621/1 24 30

◘ Hospizverein Neustadt/Weiden 0961/3 89 87-40

◘ Hospizverein Schwandorf 09431/79 98-76

◘ Hospizverein Tirschenreuth 09631/79 89 20.
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Mein Kommentar dazu am 12.03.2020:

Wie dreist und unverfroren ist dieser Jürgen Herda, solch eine offene Werbung zu betreiben?

Jetzt lese die 2 Artikel nochmal durch! Alles fett Hervorgehobene sind Lügen oder einseitige Meinungen oder Falschinformationen in eigener Sache.

Ich behalte mir vor die fett hervorgehobenen Stellen noch genauer zu kommentieren. Das dürfte in Definition-Intelligenz.de sein, da ich dort mehr Möglichkeiten hinsichtlich Farben und Schriftgrößen habe.

Dann verweise ich noch auf die Nr. 102 "Intelligentes Verhalten setzt Intelligenz voraus", wo ich die beiden Artikel von Jürgen Herda ergänzend zum Anlass nahm darauf hinzuweisen, dass es damit meinen Artikel stützt. In kurzen Worten: Jürgen Herda ist ein gutes Beispiel für kontraintelligentes Verhalten.

Mein Spruch vom 28.12.2012 auf Jürger Herda gemünzt: Kein Mensch ist so negativ, dass er nicht doch noch als gutes Beispiel für schlechtes Verhalten dienen kann.

Hier weitet Jüren Herder auf dümmlichste Weise das Thema "Lügenpresse" aus. Wenn Du den folgenden LINK anklickst, dann landest Du im Erkenntnis-Reich.de unter "Logik" und erfährst mehr zu den Auslösern der Lügenpresse. Lies dort nur die ersten 2 Absätze!


Die Sterbehilfe

Spruch von Ulrich H. Rose zur Sterbehilfe Die Sterbehilfe, ein Akt der Gnade. UHR vom 12.12.2015

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Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer

Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer. ... Die Fortschritte der Medizin sind ungeheuer. Man ist sich seines Todes nicht mehr sicher. Spruch von Hanns-Hermann Kersten

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Das Kreuz im Alter. Früher kam der Tod. Heute ...

Das Kreuz im Alter. Früher kam der Tod. Heute ... Das Kreuz im Alter. Früher kam der Tod. Heute kommt der Intensivmediziner. Was ist besser? Spruch von Ulrich H. Rose vom 18.02.2020

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Früher war man schon tot und heutzutage darf ...

Früher war man schon tot und heutzutage ... Früher war man schon tot und heutzutage darf man nicht friedlich sterben. Was ist besser? Spruch von Ulrich H. Rose vom 18.02.2020

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Früher kam es meistens nicht zu solchen Dramen im Krankenhaus, denn da bestimmten andere Institutionen über das Leben. Früher waren es die Herrscher und Kirchenfürsten, wo man als Kanonenfutter verheizt wurde.
Heute sind es Konsumenten oder Kunden, die von der kostenintensiven Intensivmedizin - ähnlich dem Kanonenfutter - verheizt werden.

Früher hießen Konsumenten Kanonenfutter

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Nichts lernen wir so spät und verlernen wir ...

Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so ... Nichts lernen wir so spät und verlernen wir so früh, als zugeben, dass wir Unrecht haben. Spruch von Marie von Ebner-Eschenbach


Hier erfährst Du mehr zum "zugeben (können)" oder auch zum "nicht zugeben (können)" (DI)
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Wie kann sich der deutsche Staat, wie kann sich ..

Wie kann sich der deutsche Staat, wie kann ... Wie kann sich der deutsche Staat, wie kann sich auch nur ein Richter anmaßen, über das Leben eines Menschen zu bestimmen, der nichts verbrochen hat, außer sein Leben gelebt zu haben - egal wie lange es schon gedauert hat? Dies als Antwort auf den Satz von Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Sterbehilfe am 25.02.2020 "Wie wir mit dem Tod umgehen spiegelt unsere Einstellung zum Leben". Die Einstellung der Deutschen zum Leben wird bestimmt durch Gesetze - sprich Regulierung. Wenn es nach unseren Machthabern geht - Richter haben die Macht, dann gehört unser Leben - auch im Tode - den Machthabern. Der Tod soll nicht, er muss scheinbar auch - wie alles andere - durch Gesetze reguliert werden und nicht durch Selbstbestimmung. Der Tod gehört nicht dem Staat und den Institutionen, die damit Geld verdienen! Der Tod gehört zum Leben und zum Lebenden - nicht dem Staat! Gedankenextrakt von Ulrich H. Rose vom 26.02.2020


Nochmal als Text:

Wie kann sich der deutsche Staat, wie kann sich auch nur ein Richter anmaßen, über das Leben eines Menschen zu bestimmen, der nichts verbrochen hat, außer sein Leben gelebt zu haben – egal wie lange es schon gedauert hat?

Dies als Antwort auf den Satz von Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema Sterbehilfe am 25.02.2020 „Wie wir mit dem Tod umgehen spiegelt unsere Einstellung zum Leben“.

Die Einstellung der Deutschen zum Leben wird bestimmt durch Gesetze – sprich Regulierung. Wenn es nach unseren Machthabern geht – Richter haben die Macht, dann gehört unser Leben – auch im Tode – den Machthabern. Der Tod soll nicht, er muss scheinbar auch – wie alles andere - durch Gesetze reguliert werden und nicht durch Selbstbestimmung.
Der Tod gehört nicht dem Staat und den Institutionen, die damit Geld verdienen!

Der Tod gehört zum Leben und zum Lebenden – nicht dem Staat!

Wie wir mit dem Tod umgehen spiegelt unsere ...

Wie wir mit dem Tod umgehen spiegelt unsere ... Wie wir mit dem Tod umgehen spiegelt unsere Einstellung zum Leben. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichtes am 25.02.2020 zum Thema Sterbehilfe

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Wie wollen wir den deutschen Bürgern Respekt ...

Wie wollen wir den deutschen Bürgern Respekt ... Wie wollen wir den deutschen Bürgern Respekt beibringen wenn den Bundesverfassungsrichtern noch nicht mal Respekt vor der Selbstbestimmung über das eigenen Leben abgerungen werden kann? Spruch von Ulrich H. Rose vom 26.02.2020

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Die Letalitätsrate des Coronavirus ist nach ...

Die Letalitätsrate des Coronavirus ist nach ... Die Letalitätsrate des Coronavirus ist nach aktuellen ersten Schätzungen der WHO von ca. 1% zu gering, um für diese Menschheit als human eingestuft zu werden. Erst bei einer flächendeckenden Infizierung aller Menschen und ab einer Letalitätsrate von 20% darf dieses Virus als human eingestuft werden, um allen Geißeln der Menschheit, wie der Überbevölkerung und dessen unangenehmen Begleiterscheinungen, wie Klimaerwärmung, Konflikten, Kriegen, Ressourcenknappheiten, u.s.w., u.s.w. erfolgreich entgegenzuwirken. Dies sind die unausgesprochenen Gedanken eines fiktiven jungen Menschen auf die - vom Coronavirus betroffenen - alten Menschen. Gedankenextrakt von Ulrich H. Rose vom 12.03.2020

Weiteres und Nachvollziehbares dazu unter "Die unausgesprochenen Vorteile des Coronavirus" (DI)
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