Ulrich H. Rose vom 07.08.2011

Diese Überschrift wähle ich bewusst, weil mit der Überschrift am vergangenen Wochenende vom 06.07.2011
Dürfen Mörder Geld vom Staat bekommen?“, nicht die richtige Frage gestellt wurde.

Es geht um den, wegen Mordes an dem elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler überführten Magnus Gäfgen, der wegen Androhung von Folter im Zuge der Ermittlungen aus dem Jahre 2002 vor Kurzem 3000 Euro Entschädigung zugesprochen bekam.

Bemühen wir mal die Geschichte:
König Salomo lebte um ca. 960 v. Chr. und war König von Israel und Juda.
Im Talmud, wie auch im Koran und in den christlichen Erzählungen wird König Salomo als weise bezeichnet.
Bekannt ist bestimmt den meisten Menschen sein „Salomonisches Urteil“, wo sich zwei Frauen um ein Kind stritten. Seine, im Vorfeld zur Urteilsverkündigung durchgeführte Strategie war insofern erfolgreich, als die Androhung einer Gewalttat (das Kind zu teilen) dazu führte, die Lügnerin zu entlarven.

Was anderes hatte am 01.10.2002 der Vernehmungsbeamte Ortwin Ennigkeit auf Weisung seines damaligen Chefs Wolfgang Daschner gemacht? Auch damals wurde zur Überführung eines Lügners, und mit der Absicht ein Menschleben zu retten, dieselbe Strategie angewandt: Folter wurde angedroht.
Das Ergebnis dieser Strategie war ähnlich: Die Lüge wurde durch die „Wahrheit“ ersetzt.

Im Nachhinein billigten beide (positiven) Ergebnisse die angewandte Methode – sollte man meinen.

Der kleine Unterschied:
Vor ca. 3.000 Jahren wurde dies – und bis in unsere Zeit rein reichend – als weise betrachtet.

Heute wird der Richterspruch, dem Mörder 3.000.-€ Entschädigung zuzubilligen, als weise vom renommierten Strafrechtler Rainer Hamm bezeichnet mit der Begründung: „Er macht das, was das Landgericht tun musste nach den Vorgaben durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ in Straßburg. Siehe dazu "Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Rom, den 04.11.1950". Wenn ich die 59 Artikel durchlese, dann ergeht es mir ähnlich, wie beim Durchlesen der Menschenrechte - alles ist Auslegenssache. Siehe dazu den nächsten LINK "kranke Gesetze", insbesondere der Artikel 1 der Menschenrechte, der das Papier nicht wert ist, auf dem er geschrieben wurde.

Dies alles war für mich und bestimmt für viele Menschen schon ziemlich unerträglich – der Mord an dem 11-jährigen Jakob, dann die Ignoranz des Mörders von Jakob durch das Eröffnen eines Nebenkampf-Schauplatzes (um sich und allgemein von der scheußlichen Tat abzulenken)

Gerade diese Aussage des Strafrechtlers Rainer Hamm veranlasste mich ursächlich hier meine Gedanken niederzuschreiben.

Meine nachfolgenden Gedanken dazu sind leider nicht in ein paar Sätze zu fassen und ich bitte um Geduld.
Dafür verspreche ich, dass ich eine passende Antwort auf die Überschrift „Dürfen Richter solche Urteile fällen?“ liefere.

Siehe bitte auch zum Artikel 1 der Menschenrechte "kranke Gesetze". Dort geht es um "Die Verbreitung des richtig gestellten Artikel 1 der Menschenrechte"
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1. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen in einem Rechtstaat, wie dem in Deutschland?

Die Urteilsfindung wird rechtsstaatlich durch Gesetze erreicht. Diese Gesetze wurden über die Jahrzehnte immer wieder ergänzt und interpretiert, was statt zu größerer Rechtssicherheit zu mehr Rechtsunsicherheit führte.
Durch diese „Verwässerung“ der Gesetze durch Interpretationen und manchmal zu schnell zusammengezimmerten Gesetzen von „im Sinkflug“ begriffenen Regierungen kurz vor dem Ende einer Legislaturperiode, entstand eine Gesetzesflut zweifelhafter Qualität, die wiederum von den Richtern ein erhebliches Interpretationsvermögen abverlangt.

Einschub:
Nach meiner 90:10 Regel, auch Neunzigzehn-Regel (Nr. 300) genannt gibt es in jedem Beruf unter 10 Rechtsanwälten, Lehrern, Ärzten, Architekten, Ingenieuren u.s.w. nur Einen/Eine, der/die das jeweilige Fachgebiet gut bis sehr gut beherrscht.
Nur finde mal raus, welcher Arzt/Ärztin, der Dich behandelt, der/die EINE ist. Da fängt es schon an und bei den Richtern hört es dann auf. Auch für Richter gilt die 90:10 Regel.

Deshalb gibt es leider immer wieder „zum Himmel schreiende“ Urteile von Richtern, die in den nächsten Instanzen ausgebügelt werden müssen – wenn dies im Rahmen der zwingend vorgegebenen Gesetze noch möglich ist.
Nur diese, den Richtern als Urteilsmaßstab, zwingend vorgegebenen Gesetze sind kein wirklicher Maßstab mehr, sie sind nur noch ein richtungweisender Maßstab.
Dazu siehe und für Juristen eher verständlich -> die Nr. 154 Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?zu dessen Veröffentlichung ich das Einverständnis von Prof. Dieter Simon erhielt.

Für Nichtjuristen meine „Interpretation“ des Vortrages „Vom Rechtsstaat in den Richterstaat?“:
Durch die wenig ausreichend durchdachten und zusammengezimmerten und über die Jahre verwässerten = interpretierten Gesetze sehen sich die „geistig fitteren“ Richter genötigt weise – über die Gesetze hinweg – zu urteilen.

Im aktuellen Entschädigungsfall „Magnus Gäfgen“ ist aus meiner Sicht kein weises Urteil ergangen.
Dazu später mehr.
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2. Welche Prinzipien der Urteilsfindung greifen im vereinten Europa?

Da im EU-Gerichtshof in Straßburg alle Mitgliedsstaaten (und deren Gesetze) berücksichtig werden müssen, auch die verwässerten deutschen Gesetze, ist daraus schlusszufolgern, dass die Gesetze nicht eindeutiger, sondern noch schwammiger werden.

Wenn dann, wie im noch nicht lange zurückliegenden Urteil des EU-Gerichtshofes vom Mai 2010 beschlossen wurde, dass alle nachträglich zur Sicherungsverwahrung verurteilten Täter wieder freigelassen werden müssen und ein, durch dieses Urteil freigekommener, 51-jähriger Sexualstraftäter im Juli 2011 in Dortmund ein 7-jähriges Mädchen missbrauchte (kein Einzelfall), dann wird klar, dass hier eine Institution geschaffen wurde, die unfähiger – als die Einzelstaaten selbst – Recht sprechen soll.

Dazu passend eine Meldung vom FOCUS, Donnerstag, 14.04.2011:
Sicherungsverwahrung / Menschenrechtsgerichtshof kritisiert deutsche Justiz
Die rückwirkende Sicherungsverwahrung in Deutschland verletzt die Menschenrechtskonvention.
Nach dem Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs muss Deutschland einem Sexualstraftäter Schmerzensgeld zahlen.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland erneut wegen nachträglicher Verlängerung der Sicherungsverwahrung verurteilt. Nach dem Grundsatz „Keine Strafe ohne Gesetz“ gab der Gerichtshof einem 58-jährigen Sexualstraftäter Recht. Der Vorbestrafte war 2009 erst sieben Jahre nach Ablauf der zur Tatzeit zulässigen Höchstdauer von zehn Jahren aus der Sicherungsverwahrung in Bruchsal entlassen worden. Die Richter sprachen dem Mann ein Schmerzensgeld von rund 31 000 Euro für das erlittene Unrecht zu.

Der Sexualstraftäter, der wegen Vergewaltigung und Vergewaltigungsversuch mehrfach vorbestraft war, wurde letztmals 1990 wegen versuchter sexueller Nötigung verurteilt. Das Landgericht Heilbronn ordnete damals zusätzlich seine Sicherungsverwahrung an, die damals auf maximal zehn Jahre begrenzt war. Der Mann wurde jedoch nach Ablauf der Frist nicht entlassen, da die Zehnjahresgrenze 1998 rückwirkend aufgehoben wurde. Stattdessen blieb er bis August 2009 in Verwahrung. Seine Verfassungsbeschwerde war vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.

Mein Kommentar dazu:
Verborgen hinter vermeintlichen Gesetzen sprechen hier EU-Richter (Un-)Recht, dass zum Himmel schreit.
In diesem Zusammenhang verweise ich noch mal auf die Ausführungen von Prof. Dieter Simon -> Nr. 154
Wo ist da noch der „gesunde Menschenverstand“ bei diesen EU-Richtern?
Hier müssen ziemlich gesetzestreue = einfältige Richter am Werke sein, die der Rechtsprechung durch ihre gesetzestreue = einfältige Rechtsprechung einen Bärendienst erweisen.

Dazu ein passender Spruch von mir vom 07.10.2009:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze,
die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen,
wenn es weise Richter gäbe.

In Kurzform: Es braucht keine ausgefeilten Gesetze – nur weise Richter.
Wo sind die weisen Richter, die Deutschland und vor allem Europa braucht?
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Nachtrag am 25.06.2019

Nachtrag am 25.06.2019, also ca. 8 Jahre später:
(Pardon, leider sind einige Sätze sehr lang geworden. Besser kriegte ich es leider nicht hin)
Mit solche gesetzestreuen = einfältigen EU-Richtersprüchen - ohne darüber nachzudenken - was Richter/Richterin da beurteilt und dann urteilt, kann auch die Erstarkung RECHTER Parteien in Europa gut begründet werden. Vor fast einem Monat, am 30.05.2019 habe ich es dann mit einem Spruch auf den Punkt gebracht "Jeder LINKE holt einen RECHTEN aus dem Grab." oder "Jeder LINKE holt einen RECHTEN aus der Gruft." vom 20.06.2019.
Je mehr Irrsinn die Gescheiten und LINKEN und Übergescheiten (das sind die 1er-Schüler beim Jura-Studium, die Richter), dies sind leider nur "Wissenwiedergeber" oder auch "Gesetzestexte-Wiedergeber", oder wie auch Gescheite = Rechtsanwälte, dies sind "Gesetzestexte-Interpretierer" - denke dabei auch an Prof. Dieter Simon mit "Vom Rechtsstaat in den Richterstaat!") von sich geben, umso wirrer wird es in Deutschland. Wo ist da noch der sogenannte "gesunde Menschenverstand" anzutreffen?
Der gesunde Menschverstand (des Volkes, auf das niemand von den Gescheiten mehr hört, siehe "Betrug und Selbstbetrug") weiß, dass ein Kinderschänder eine tickende Zeitbombe ist, die immer mal wieder hochgeht. Für wen sollten die EU-Richter und sonstigen Richter Recht sprechen? Für die Kinder oder die Kinderschänder? Wer geht hier vor? Ich würde jeden Richter, der solche wirren Urteile verkündet und die zu einem weiteren Schaden für ein Kind führen lebenslang (wirklich lebenslang) einsperren. Achtung! Ich bin kein RECHTER, ich bin Pazifist. Ich wollte Dir als LINKEN und evtl. Richter nur mal aufzeigen, was so in den Köpfen des Volkes - mit dem gesunden Menschenverstand vorgeht. Da muss man/frau sich doch aus der Gruft erheben um solchem Schwachsinn und Wahnsinn die Stirn zu bieten. Wo ist das Problem in den Köpfen von Richtern einen Kinderschänder - der Kinder schändet - dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen? Ein Kinderschänder in Dauerhaft ist 1000mal besser, als ein schändender Kinderschänder auf freiem Fuß.

Eine lange Vorrede dieses Nachtrages mit dem Ziel dem Volk "Die Obrigkeitshörigkeit" zu nehmen.

Zusätzlich flechte ich jetzt noch die aktuellen Ereignisse der letzten Woche hier mit ein, um aufzuzeigen, warum Staaten und auch Länder sich gegen solchen Schwachsinn (im Sinne "schwach") - und die Gesetze missachtend - (mittels gesundem Menschenverstand) wehren und nach RECHTS abgleiten.
A. Deutschland (die CSU) bekommt wegen der Maut einen Dämpfer, weil ein Staat (Österreich = diebisches, mautberechnendes Bergvolk) beim EUGH dagegen geklagt hat und "RECHT" bekam.
B. Bayern führt Grenzkontrollen auf der Autobahn in Passau und Kufstein ein. Das ergibt Rückstaus für Österreich und dementsprechende Probleme. Auch die bayerischen Gemeinden um Bad Reichenhall jammern wegen der Umfahrung der Autobahn in Grenznähe. Darunter leiden in Bayern wiederum die grenzüberschreitenden Pendler und auch der Berufsverkehr deutlich. Besonders die Rentner und die Kinder haben große Probleme, die extrem belasteten Straßen zu überqueren.
C. Österreich verhindert, dass Italien-Urlauber - statt die Brenner-Autobahn zu nehmen - auf die Landstraßen ausweichen. Das Nachbarland Bayern hat damit Probleme. Manche grenznahen Bayern verstehen die Österreicher. Fast der gleiche Satz, wie unter B: Darunter leiden in Österreich (TIROL) die Anwohner, wie auch der Berufsverkehr deutlich. Besonders die Rentner und die Kinder haben große Probleme, die extrem belasteten Straßen zu überqueren. Jetzt sieh Dir nochmal den weiter Oben fett hervorgehobenen Satz nochmal an! Ahnst Du, wohin meine Argumentationskette führt?

Mit A + B + C wird Europa ein kleines Stückchen gespalten - besonders zwischen Bayern und Österreich. Die Folge: Der Nationalitätsstolz wird durch solche - nicht gut durchdachten - Maßnahmen befeuert. Die weiter Folge: Die RECHTEN erstarken weiterhin. Warum wohl das? Weil die gescheiten Politiker nur an sich und ihr Ego - nur ganz sicher nicht ans Volk denken!!!

Jetzt vermengen wir mal den ersten Teil "schwachsinnige EU-Richtersprüche" mit dem zweiten Teil "Die gescheiten Politiker denken nur an sich und nicht ans Volk, sagen aber tagtäglich, dass sie aufs Volk hören": (denke dabei an "Betrug und Selbstbetrug"! und lies bitte jetzt unbedingt noch "LINKE-RECHTE-Unterschiede?" und "Das Grundgesetz schafft sich ab" und "Der Gleichmachungswahn")

Im ersten Fall erzeugen Gescheite und LINKE - wahrscheinlich unbewusst - eine RECHTE Gegenbewegung.
Im zweiten Fall sind RECHTE (links und rechts der österreichisch-bayerischen Grenze) dabei den Nationalstolz zu befeuern.

Wohin führt das ALLES?

Richtig! Es führt zu TRENNENDEM. Es spaltet Europa zusehends!

Was ist dagegen zu machen? NICHTS!!!

Warum NICHTS?

Weil sich keiner bewegt, jeder ob LINKS oder RECHTS ist schräg und rutscht weiter "schräg" abwärts, in entgegengesetzten Richtungen - befeuert von seinem EGO. Lies jetzt bitte noch "Der Irrsinn von pro und kontra" (ER ÜDD), damit Du zu begreifen beginnst, dass es nicht besser, sondern höchstwahrscheinlich schlechter wird.

Warum nimmt das ALLES kein friedliches Ende? Weil das EGO - ob von LINKEN oder von RECHTEN - sich immer weiter aufbläht, je verrückter die andere Seite sich gibt. Denke dabei u.a. an die Gendertoiletten in Berlin. Dieses Geld - in marode Schulen investiert - wäre im Volke positiv aufgenommen worden. Statt dessen werden "Wutbürger" (ER DAW27) erzeugt. Super!

Die Lösung habe ich hier in meinen 3 Domain schon häufig skizziert: Sucht die 5 Weisen - "ersatzweise die Ersatz-Weisen suchen". ;-) Google bitte den Satz mit den Gänsefüßchen! Die Lösungen stehen dort!

Und JETZT?

Hast Du was gelernt?

Wahrscheinlich nicht, denn ein solch einfacher Mensch, wie der Uli, den kann doch den vielen Gescheiten LINKEN und RECHTEN nicht sagen, dass sie - auf ihrer jeweiligen Schräge - unaufhörlich weiter abrutschen. Denke dabei an den N200-Effekt (in "Betrug und Selbstbetrug" zu finden), der Dich unbewusst beherrscht. Vielleicht als letzter Tipp dazu von mir: "Freie Menschen gibt es nicht" (ER AWS)

Eine Lösung gibt es schon, nur die ist seeeeehr schwer zu verwirklichen, da sie aktuelle nur jeden 250. Menschen betrifft. Lernt das "Denken"! Wenn Ihr das DenKen könnt, dann geht das Problem so ähnlich an, wie ich es beim "Glyphosatwahnsinn" aufgezeigt habe.

Warum zeige ich hier keine Lösung auf? Weil ich
A. das Thema als zu wichtig ansehe und
B. ich kein EGO von LINKEN oder RECHTEN oder SONSTIGEN hier reizen möchte, denn das führt zum weiteren Abrutschen auf der Schräge. Die Folge: Lösungen rücken in weite Ferne.


Gerne erfahre ich Deine Meinung unter ulrichhrose@web.de

Danke!
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Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers - an die Gescheiten und LINKEN gerichtet:

"Der richtig gestellte Artikel 1 der Menschenrechte" (ER Aufruf Nr. 5) wird nicht mehr aufzuhalten sein. Das führt zu weiteren mündigen und sich gegen die Bevormundung wehrenden Bürgern. Wollt Ihr das? Setzt Euch mit den - anderen Schrägen - zusammen und zieht Euch gegenseitig zur Vernunft, zu vernünftigem Handeln, hoch!

Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers - an die RECHTEN gerichtet:
Euch wird generell von der anderen Seite unterstellt, dass Ihr die Einfachen, die Dummen und die Groben seid. Auch an Euch der gleiche Satz gerichtet: Setzt Euch mit den - anderen Schrägen - zusammen und zieht Euch gegenseitig zur Vernunft, zu vernünftigem Handeln, hoch!

Nun noch zur Obrigkeitshörigkeit des Volkes, des einfachen Bürgers:
Ihr einfachen Bürger seid die willfährige und leicht zu manipulierende Masse für die LINKEN oder die RECHTEN oder die "sogenannte" MITTE. Ihr werdet nur zu Wahlen gebraucht um die Macht zu stärken - von wem auch immer. Wenn die Wahl vorbei ist braucht man/frau Euch nicht mehr - auch nicht die demonstrierenden Kinder. Aus Euren Familien werden sich Eure heranwachsenden Kinder, die meistens eine bessere Bildung bekommen, als ihr selbst, aufmachen, um erfolgreich zu sein, um viel Geld und Einfluss zu haben. Tatsächlich werden sie (wie auch IHR) zu Humankapital und zu Konsumenten gemacht - der/die eine driftet nach LINKS ab, der/die andere driftet nach RECHTS oder sucht die MITTE (die mal LINKE, mal RECHTE Themen vertritt).
Solange es dieses Trennende gibt, solange wird es Konflikte und Kriege geben - und keiner ändert etwas daran, da jeder auf seiner Schräge abrutscht und auch der in der MITTE stehend nur sein EGO aufbläht. Eine tolle Zukunft mit Social Media, mit Robotern, mit "freien Menschen", die überall "frei" hinreisen mit Autos, mit Flugzeugen, und damit "frei weg" so langsam - aber sicher - alles und das unbewusst schwieriger machen. Glaubst Du nicht? Dann lese als letzten LINK "Beeinflussungen" aufmerksam durch. Das führt DICH evtl. zu DIR - eventuell!

An Euch ein anderer Satz gerichtet: Lasst Euch nicht mehr ALLES von denen da Oben gefallen!* Egal, ob von LINKS oder RECHTS oder der MITTE: Keiner hört auf EUCH. Früher wart IHR willfähriges Kanonenfutter und Gebärmaschinen, heute seid IHR willfährige Konsumenten und steuerbar und kontrollierbar über Social Media etc.
* Wenn in einer europäischen Gemeinschaft (EUROPA genannt) sich einige Staaten quer stellen - aus vielleicht jetzt für Euch verständlicheren Gründen, dann lasst Euch auch nicht mehr so viel gefallen. Was wäre dazu notwendig, damit es EUCH bedeutend besser geht?: Vernünftiger sein = weniger essen, = weniger - besser nicht rauchen, = weniger Medienkonsum - besser ins Freie gehen und mit den Nachbarn etwas unternehmen, u.s.w., u.s.w.

Und an unsere Zukunft, an Eure Kinder und alle Kinder denken!!! Siehe dazu "Die Aufrufe zum Wohle der Kinder"

Nochmals vielen Dank, dass Du das hier alles bis zum Ende gelesen hast. Danke!

Herzlichst Uli

Ende Nachtrag vom 25.06.2019

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3. Welche Rechte hat ein Mensch?

Beschrieben in den Menschenrechten und allgemein formuliert:
Jeder Mensch hat ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, freie Meinungsäußerung, Glaubensfreiheit usw.

Speziell der Artikel 1 der Menschrechte sagt:
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. *
Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
* Was sagt uns dazu ein französischer Publizist vor ca. 150 Jahren:
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Im Gefolge des Glaubens an die Gleichheit
ist die demokratische Heuchelei unvermeidlich.

Alexis de Tocqueville, französischer Publizist, Politiker und Historiker.
* 29. Juli 1805 in Verneuil-sur-Seine, † 16. April 1859 in Cannes. Begründer der vergleichenden Politikwissenschaft.

In diesem Artikel und den nachfolgenden 29 werden die Rechte der Menschen beschrieben.

Daraus leiten Verbrecher und auch Schwerverbrecher ihre vermeintlichen Rechte ab, die zuvor an 2 Beispielen mit kaum nachvollziehbaren Urteilen beschrieben wurden.

Wenn wir uns den Artikel 1 genauer ansehen, dann werden Würde und Rechte mit Geburt unterstellt, was zu Begabungen, wie Vernunft und Gewissen führt. (auch dies ist eine Unterstellung)
Dann folgt ein frommer Wunsch: Sie sollen sich einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.
Lies Dir bitte jetzt die Nr. 324 zum Artikel 1 der Menschenrechte durch "Die Masse Mensch hat keine Würde". Dort wird Dir und auch dem überwiegenden Rest der Menschheit aufgezeigt, dass im Artikel 1 der Menschenrechte 5 Lügen und eine Unterstellung zu finden sind - nur leider keine Wahrheit.

Betrachten wir nun mal Gäfgen in Bezug auf den Artikel 1, so fällt vielleicht dem Einen oder Anderen auf, dass (von den Rechten mal abgesehen) von Würde, Vernunft und Gewissen kaum etwas festzustellen ist.
Auch den frommen Wunsch, dem Jakob im Geiste der Brüderlichkeit zu begegnen, kam Gäfgen wohl nicht nach.

Wenn schon jemand, wie Gäfgen den Artikel 1 nicht erfüllt, ausfüllt, warum sollen dann für ihn gleiche Menschrechte, wie für andere, friedliebende, und friedlich lebende Menschen gelten?

Schon alleine die Tatsache, dass er aktuell (August 2011) inhaftiert ist, zeigt auch dem einfach denkenden Menschen, dass hier der Artikel 13 der Menschenrechte nicht greift:

Artikel 13

1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.

2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.


Heißt das, dass die EU-Richter dem Gäfgen hier evtl. auch mal in einer Lust- und Laune-Aktion und getreu dem Gesetzes-Text des Artikel 13 die Freiheit schenken?

Pardon, ich sehe da überhaupt keinen Unterschied zum Sicherungsverwahrungsgesetz und zu den irrsinnigen Schadensersatzforderungen von Straftätern.


Liebe EU-Richter:
Wo bleibt da bei Euch der gesunde Menschenverstand?

Deshalb noch mal mein Spruch vom 07.10.2009:
Es bräuchte keine ausgefeilten Gesetze,
die nur zur Verwirrung führen und zur Falschauslegung verführen,
wenn es weise Richter gäbe.


Liebe deutsche Richter:
Ich kann nicht, isoliert vom Problemfall, in diesem Falle vom Mörder eines 11-jährigen Jungen, nach Gesetzeslage und unter Missachtung des Artikel 1 der Menschenrechte dem menschenrechtsverachtenden und dem Artikel 1 nicht gerecht werdenden Gäfgen in irgend einer Weise – in diesem komplexen Zusammenhang – ein Recht auf Entschädigung zusprechen!


4. Welche Rechte hat ein verurteilter und einsitzender Straftäter?

Noch mal bezugnehmend auf den Artikel 1 der Menschenrechte und als provozierenden Hinweis auf den Artikel 13 dürfte jedem einigermaßen normal denkenden Menschen – und hier schließe ich auch die Juristen mit ein – klar sein, dass diese Rechte eingeschränkt sind.

Irgendwie muss doch, gerade wegen dem Wahn nach Gleichbehandlung, auch noch Gerechtigkeit sein.

Wie soll einem Straftäter das Ausmaß seines Verbrechens begreiflich gemacht werden, wenn er solche – menschenverachtende und die Opfer und die Hinterbliebenen verachtende - rechtliche Mittel anhand bekommt, die ihn, wie im Falle Gäfgen noch dazu bringt, aller Welt weismachen zu wollen, dass er von den Folterandrohungen psychische Folgeschäden erlitten hat?

Was sind dagegen die, hier von Gäfgen vorgetragenen psychischen Schäden gegen die Alpträume und psychischen Schäden der Eltern und Verwandten des ermordeten Jakob Metzler? Und - wer denkt hier noch an das Mordopfer Jakob Metzler, dem noch viel Schlimmeres passiert ist?

Da muss doch eine solch lächerlich vorgetragene psychische Schädigung wegen der angedrohten Folterung geradezu unbedeutend und vernachlässigbar sein. Ich unterstelle hier dem Magnus Gäfgen eine bewusst vorgetragene Täuschung des Gerichtes über seine Psyche, die ihm in der Urteilsbegründung Vorteile verschaffte.
Wenn er sich das (seine psychische Schädigung) lange genug einredet, dann glaubt er auch noch daran und entfernt sich immer mehr vom Artikel 1, ein Gewissen zu haben – ein schlechtes Gewissen wegen seines Mordes am Jakob zu haben. Dieses "sich Lügen einreden", bis man/frau sie sich glaubt und zur "neuen Wahrheit" wird, wird konfabulieren genannt. Du kannst auch Narrativ dazu sagen. In "Betrug und Selbstbetrug" werden diese Begriffe erklärt.

Dann noch ein sehr wichtiger Einschub vom 24.05.2014 zum "zugeben (können)" und dem "nicht zugeben (können)", wo ich auf die Soziopathen hinweise, die als gewissenlose Menschen unter uns leben und mit uns gewissenhaften Menschen ihre schlimmen Spiele treiben.

Weiß jeder Richter von diesen Soziopathen unter uns und sind unsere Richter in der Lage dies - auch im Bezug auf die Menschenrechte - zu berücksichtigen?
Ich denke, unsere Richter wissen es nicht und sind demzufolge auch nicht in der Lage das zu berücksichtigen.
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Weiter im Text vom 07.08.2011:
Aus dem Vorgenannten ergibt sich, dass unsere Richter – zu ihrem eigenen Wohle – zum Wohle des Opfers – zum Wohle der Bürger von Deutschland und vor allem zum Wohle und Gewissen des Magnus Gäfgen, solche Urteile nicht fällen dürfen!
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Wie können zukünftig solche Fehlentwicklungen in der Rechtsprechung – gegen die Menschlichkeit – begründet mit den Menschenrechten - verhindert werden?

Durch eine direkte Verantwortung der Rechtsprechenden und Gutachter!

Beispiel:
Wenn ein Gutachter einem Kinderschänder attestiert geheilt zu sein – entgegen den bisherigen Erfahrungen – und mit dem Wissen, dass es das (unterstellt) einzige Streben des Kinderschänders ist in den inhaftierten Jahren seine, ihn betreuenden Psychologen zu täuschen, um seinem Trieb nachgehen zu können, dann sollte beim erneuten Kinderschänden der Gutachter mit zur Verantwortung gezogen werden.
Damit meine ich die zeitlich gleiche Inhaftierung des Gutachters, zusammen mit dem Täter.

Der kleine Unterschied nach Haftverbüßung: Die Sicherungsverwahrung für den Gutachter kann wegfallen.

Wem das zu abwegig erscheint, der hat mal wieder – und wie es leider zu oft geschieht – die vielen armen Opfer (wie z. Bsp. den Jakob Metzler) vergessen, die umgebracht wurden, oder deren Psyche massiv und ein ganzes Leben lang geschädigt wurde.

Ulrich H. Rose vom 07.08.2011
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Zum Thema Richter, Rechtsanwälte, Sachverständige, Journalisten, Redakteure fällt mir ein Spruch von William Shakespeare (1564 - 1616), englischer Dichter, Dramatiker, Schauspieler und Theaterleiter ein:

Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen.

oder anders formuliert:

Wer die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss,
der richtet, ohne denken und nachdenken zu müssen
– und, wenn es die Gesetze so hergeben –
Schaden an und manchmal auch zugrunde.

(siehe z. Bsp. im 3. Reich)
Ulrich H. Rose vom 15.08.2011
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-> siehe dazu auch die Nr. 184: "Müssen sich Richter so etwas gefallen lassen?"

Im Gefolge der Glaubens ...

Spruch von Alexis de Tocqueville zur Gleichheit Im Gefolge des Glaubens an die Gleichheit ist die demokratische Heuchelei unvermeidlich.


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Wer die Konsequenzen seines Handels ...

Spruch von Ulrich H. Rose Konsequenzen des Handeln Wer die Konsequenzen seines Handelns nicht tragen muss, der richtet - ohne denken und nachdenken zu müssen - und, wenn es die Gesetze so hergeben - Schaden an und manchmal auch zugrunde. Vom 15.08.2011


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Ein jeder soll die Konsequenzen ...

Spruch von William Shakespeare zum Handeln Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen.


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Je größer das Wissen, umso geringer ... Je größer das Wissen, umso geringer die Einsicht, dass man Fehler beim Denken macht. Spruch von Ulrich H. Rose vom 21.09.2015


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Der Sündenbock

in DIE ZEIT vom 26.11.2015 von Daniel Müller in der Rubrik "RECHT & UNRECHT"

Ohne Kommentar von mir:


Ein offensichtliches Fehlurteil brachte Peter S. hinter Gitter, wo er bis heute sitzt.
Warum hat niemand Interesse, das zu korrigieren?

Peter S. sitzt in einer forensischen Klinik wie dieser in Bedburg-Hau bei Kleve, ohne Chance auf baldige Freilassung.

Sie nannten ihn den "kleinen Peter". Sie lachten über seine Einfalt und diese winzigen Hände, kaum größer als die eines Kindes. Sie lachten über seine Versuche als Karaoke-Sänger und das wirre Zeug, das er von sich gab, wenn er zu viel getrunken hatte – und zu viel getrunken hatte er fast immer. Einmal, als er wieder blau war, hat er sich selbst in die Hand geschossen. Ein Unglücksrabe.

Peter S. ist benachteiligt. Sein Intelligenzquotient liegt bei 60, das liegt unter der Grenze zum Schwachsinn. Erst mit 40 Jahren zog er bei den Eltern aus. Sein ganzes Geld investierte er in Alkohol oder trug es in Bordelle, weshalb ihm irgendwann ein gesetzlicher Betreuer zur Seite gestellt wurde. Für fast jeden, der ihn kannte, war er eine Witzfigur. Für die deutsche Justiz war er der perfekte Sündenbock.

Es ist der 28. Januar 2003, als aus dem "kleinen Peter" ein monströser Vergewaltiger wird. An diesem Tag ist Peter S., damals 48 Jahre alt, als Zeuge bei der Kriminalpolizei Saarbrücken vorgeladen. Die Beamten sind in Aufruhr. Seit mehr als einem Jahr suchen sie verzweifelt nach einem kleinen Jungen namens Pascal, der im Stadtteil Burbach spurlos verschwunden ist. Und jetzt tauchte überraschend eine Frau auf, die behauptet, ihr geistig zurückgebliebener, siebenjähriger Pflegesohn Bernhard sei über Jahre hinweg in der Kneipe Tosa-Klause in Burbach vergewaltigt worden. Nur vielleicht hundert Meter entfernt von Pascals Elternhaus. Und mehr noch: Bernhard und Pascal seien befreundet gewesen, erklärt sie. Die Beamten sind sicher: Beide Fälle müssen zusammenhängen!

Peter S. gehört zu den Stammgästen der Tosa-Klause. Dort verkehren sozial Randständige, Debile und Berufstrinker. Der Ludi, der Teddy, der Fußball-Jupp: Gescheiterte, die Halt finden bei anderen Gescheiterten. Die vorhergehende gesetzliche Vormundin des kleinen Bernhard, Christa W., betreibt die Kneipe, Bernhards leibliche Mutter Andrea arbeitet dort. Die beiden, so hat es der siebenjährige Bernhard seiner neuen Pflegemutter erzählt, haben ihn nicht nur regelmäßig geschlagen und auf dem kalten Boden schlafen lassen, sie verkauften ihn sogar an diverse Männer und Frauen. Die Wirtin Christa habe ihm dann aufgetragen, er solle "ficken gehen".

Auf der Wache soll Peter S. nun den Beamten berichten, ob er von solcherlei Übergriffen etwas mitbekommen habe. Und S. enttäuscht sie nicht, er hat sogar noch eine bessere Geschichte auf Lager: Die Wirtin habe auch ihn selbst gefragt, ob er "den Kleinen mal bumsen möchte". Kostet nur 20 D-Mark. Das habe er dann gemacht. In dem Protokoll dieser ersten polizeilichen Vernehmung lesen sich die Angaben des Peter S. so, als habe ein normal begabter Mann verständlich und flüssig auf Fragen von Beamten geantwortet und am Ende des Prozederes – förmlich aus dem Nichts – ein detailliertes und druckreifes Geständnis abgelegt. Er sei in den kleinen Abstellraum hinter der Theke gegangen, wo das Kind bereits gelegen habe. "Dann habe ich dem die Hose ausgezogen und habe mich auf ihn gelegt." In der Folge schildert S. in drastischen, kaum erträglichen, aber klar strukturierten Worten die Vergewaltigung eines Kindes und schließt mit dem Satz: "Dann bin ich raus und habe mich an den Tresen gesetzt. Dort habe ich meine Flasche Bier weitergetrunken."

Dass Peter S. prinzipiell gar nicht in der Lage ist, eine Handlung derart strukturiert wiederzugeben, stellt sich erst später heraus. In einer auf Video dokumentierten weiteren Vernehmung ist das zu erkennen. S. stammelt, stockt, schweift ab, ist in weiten Teilen nicht fähig, die gestellten Fragen überhaupt zu begreifen. Er sagt einfach irgendwas. Alle Vernehmungen – insgesamt vier – strotzen nur so vor Widersprüchen.

Einmal behauptet S., er habe der "Andrea ihren Bub" definitiv vor 1998 missbraucht. Doch da war Bernhard erst zwei Jahre alt – und die Tosa-Klause noch nicht einmal eröffnet. Ein andermal heißt es, er habe das Kind über vier oder fünf Monate lang "dreimal in der Woche" missbraucht, später dann sollen es insgesamt achtmal gewesen sein – in einem Monat. Die Aussagen von Peter S. erwecken den Eindruck, als habe er inständig versucht, es den Beamten recht zu machen. Als er doch einmal darum bittet, seinen gesetzlichen Betreuer – einen Rechtsanwalt – hinzuziehen zu dürfen, wird er vom vernehmenden Beamten mit der Antwort abgespeist, der komme später. Er kam nie.

"Als ich die Videovernehmung mit der protokollierten Version verglich, war ich schockiert", sagt Max Steller, Professor für forensische Psychologie, der damals von der Kriminalpolizei um eine aussagepsychologische Bewertung gebeten wurde. "In weiten Teilen stimmten sie nicht überein. Das mitgeschnittene Aussageverhalten war wesentlich unklarer und mehrdeutiger, als es dieses Protokoll jemals hätte erwarten lassen." Als der Professor hinzugezogen wurde, hatte Peter S. sein Geständnis zwischenzeitlich widerrufen. Der Grund: Er habe alles aus Angst vor den Polizisten gesagt.
"Dieser Prozess war eine Farce"

Steller weiß, dass Menschen mit niedrigem IQ durch ein bisschen Druck leicht zu falschen Aussagen und zu unwahren Selbstbelastungen zu bewegen sind. Er ist einer der führenden Aussagepsychologen Deutschlands – insbesondere bei Fragen des sexuellen Missbrauchs. Wenige Jahre zuvor hatte er mit seinen Gutachten zu den sogenannten Wormser Prozessen klargestellt, dass die unfassbar brutalen Vergewaltigungsschilderungen von 16 Kinderzeugen, auf denen die Staatsanwaltschaft ihre Anklage gegen 26 Eltern, Großmütter, Tanten und Onkel aufgebaut hatte, samt und sonders erfunden waren. Die Übergriffe waren den Kindern von sogenannten Aufdeckungsarbeitern – einem Arzt, einer Sozialpädagogin und später auch von Psychologen – eingeflüstert oder oktroyiert worden.

Den Beamten im Saarland war das bekannt. Sie wollten den Wormser Fehler nicht wiederholen und beauftragten Steller im März 2003, die Aussagen des kleinen Bernhard auf ihre Qualität hin zu untersuchen. Der Sachverständige sollte obendrein eine Einschätzung zu den mittlerweile fünf Geständnissen abgeben, die es (inklusive dem von Peter S.) zu den Fällen Pascal und Bernhard bereits gab. "Ich hatte allerdings sehr bald das Gefühl, dass ich hier nur funktionalisiert werden soll", erinnert sich Professor Steller heute. Trotz der Wirrsal in den Aussagen seien die Beamten felsenfest davon überzeugt gewesen, dass sich die Taten so zugetragen hätten wie in den Geständnissen beschrieben.

Doch das konnte und wollte Steller nicht. In seinem Gutachten schrieb er, "hinsichtlich der Vorgeschichte der Entstehung der Aussage" bestünden aus aussagepsychologischer Sicht "erhebliche Probleme". Bernhard habe erst Jahre nach den angeblichen Taten erstmals davon berichtet – und auch das nur auf Anregung seiner Pflegemutter. Die hatte ihn fast täglich befragt und ihm immer abstrusere Geschichten entlockt. So soll er dazu gezwungen worden sein, in der Tosa-Klause auch mit "anderen Kindern zu ficken". Zudem habe er mit ansehen müssen, wie die Wirtin Christa mit ihrer eigenen Mutter Sex gehabt habe. Von ihr wusste er außerdem zu berichten, dass sie "mit Millionen Kindern gefickt" hatte. Steller hielt fest: "Die fallrelevanten Aussagen von Bernhard weisen solche Merkmale auf, die für suggerierte Falschaussagen typisch sind, also für Aussagen von Kindern, die subjektiv als wahr erlebt werden, aber doch fremdinduzierte Pseudoerinnerungen beinhalten."

Diese Bewertung interessierte die Beamten nicht. Wie sollte sich ein kleiner Kerl all das ausdenken? Und gab es nicht längst vier weitere Geständnisse? Der leitende Oberstaatsanwalt trennte den Fall Peter S. von dem großen Verfahren gegen die nunmehr 13 anderen beschuldigten Stammgäste ab und klagte S. wegen Vergewaltigung von Bernhard und Pascal an. Als Zeugen waren ausschließlich die vernehmenden Beamten geladen, Sachbeweise gab es nicht. Keine DNA, keine Faserspuren, nichts. Der kleine Bernhard hatte Peter S. auf einer Lichtbildvorlage nicht einmal erkannt.

Trotzdem wurde S. – ausschließlich aufgrund seines zwischenzeitlich widerrufenen Geständnisses – am 17. Oktober 2003 vom Landgericht Saarbrücken nach nur zwei Verhandlungstagen verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe betrug sieben Jahre. Die sechs Seiten dürre Urteilsbegründung ist kaum mehr als eine Zusammenfassung der Anklageschrift. Wegen des diagnostizierten Schwachsinns wurde zusätzlich die Unterbringung des Verurteilten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Dort sitzt S. noch heute, mehr als zwölf Jahre später.

Walter Teusch, ein Rechtsanwalt, empfängt in seiner Kanzlei in Saarbrücken. Damals war er als Zuhörer im Publikum. "Dieser Prozess war eine Farce, nichts weiter als ein Schauprozess", sagt er. "Es fing schon mit dem Pflichtverteidiger an, der Herrn S. von der Kammer beigeordnet wurde. Kein Strafrechtler, sondern ein Fachanwalt für Arbeitsrecht." Teusch spricht vom mörderischen Druck, dem der instabile S. durch die Beamten ausgesetzt gewesen sei. Und vom Oberstaatsanwalt, der diesen Prozess als eine Art "Präjudiz" sah, um seiner zweiten Anklage im großen Pascal-Verfahren, das von 2004 bis 2007 stattfand, die nötige Schlagkraft zu verleihen. "Mit Demokratie und Rechtsstaat hatte das nichts zu tun", sagt Teusch. Und Peter S. bot sich als Verdächtiger regelrecht an. 2002 hatte er bereits einen Strafbefehl kassiert, weil er, betrunken, mit ein paar Minderjährigen einen Pornofilm geschaut hatte.
Die Staatsanwaltschaft könnte tätig werden – wenn sie wollte

Knapp ein Jahr nach der Aburteilung des Peter S. begann an gleicher Stelle also einer der aufsehenerregendsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte. 13 Männer und Frauen aus dem Umfeld der Tosa-Klause waren angeklagt, den kleinen Pascal zu Tode vergewaltigt – und Bernhard systematisch sexuell missbraucht zu haben. Anwalt Teusch vertrat die Hauptangeklagte, die Wirtin Christa W., die von den Medien abwechselnd als Monster oder Strippenzieherin in einem Kindersex-Ring beschrieben wurde. Der große Saal des Landgerichts war an fast jedem der 148 Verhandlungstage brechend voll – ganz Saarbrücken wollte einen Blick erhaschen auf solche Unmenschen.

Doch nach knapp drei Jahren und 294 vernommenen Zeugen zerstob der Prozess am 7. September 2007 wie eine Seifenblase: Alle Angeklagten wurden freigesprochen. Die Version der Staatsanwaltschaft, wonach ein jahrelanger Missbrauch zweier kleiner Jungs letztlich zur Eskalation, dem Mord an Pascal, geführt habe, sah die Kammer als "nicht erwiesen" an. Der heutige Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD), damals Oppositionsführer im saarländischen Landtag, gab noch am selben Tag eine Erklärung heraus, welche die Stimmung im Volk wiedergab: "Ich finde die Freisprüche zum Kotzen. Es ist unfassbar, dass es in einem der aufwendigsten Prozesse der deutschen Justizgeschichte nicht gelungen ist, den Tatvorwurf des Mordes und des Missbrauchs an einem kleinen Kind zu beweisen. Heute haben viele den Glauben an den Rechtsstaat verloren."

Ob auch Maas selbst zu denen gehörte, die damals ihren "Glauben an den Rechtsstaat verloren", mag er heute gegenüber der ZEIT nicht mehr kommentieren. Er mag auch nicht erläutern, was genau am Urteil er "zum Kotzen" fand. Er lässt aber von einer Ministeriumssprecherin ausrichten, seine damalige Stellungnahme sei "selbstverständlich keine Kritik an dem Urteil" gewesen. Was aber dann? Jedenfalls eine eigenartige Rechtsauffassung, die der Volljurist Maas da offenbart.

Die Leiche von Pascal wurde nie gefunden. Am vermeintlichen Tatort hatten die Ermittler nicht eine Spur entdeckt, die auf ein Verbrechen hindeutete. Alle – während des Prozesses sämtlich widerrufenen – Geständnisse verwiesen die Saarbrücker Strafrichter ins Reich der Fabel: "Die Angaben der hinsichtlich ihrer Persönlichkeitsstruktur zumindest auffälligen Angeklagten sind oftmals erst durch massive Vorhalte, Suggestionen und Beeinflussungen anderer Art zustande gekommen."

Im Fall des Peter S. vermochte die Kammer "insbesondere nicht auszuschließen, dass die von ihm eingestandenen Taten des Missbrauchs Bernhards und Pascals tatsächlich nicht stattgefunden haben". Seine Einlassungen unterlägen "im Ganzen derart eklatanten Absonderlichkeiten, dass die Kammer eine sichere Überzeugung der ihn betreffenden Anklagevorwürfe nicht zu gewinnen imstande war". Peter S. sei nur beschränkt aussagetüchtig, und daher sei es durchaus möglich, dass er die belastenden Angaben "aufgrund von Vernehmungsdruck wahrheitswidrig getätigt hat". Das bereits ergangene Urteil gegen ihn könne "die Zweifel auch nicht beseitigen".

Gleich mehrere Arbeitskollegen von Peter S. hatten glaubhaft bekundet, Peter S. sei zusammen mit ihnen überhaupt erstmals in der Tosa-Klause gewesen – das aber sei nach dem 30. September 2001 gewesen, jenem Tag, an dem Pascal verschwand. Schon deshalb könne Peter S. diese Tat nicht begangen haben.

Zwei Urteile desselben Landgerichts widersprechen einander diametral. Kein Zeuge, nicht ein einziger Sachbeweis belasten Peter S. Warum ist er aber kein freier Mann? Auf Anfrage der ZEIT verweist die Saarbrücker Staatsanwaltschaft darauf, dass es für die Ankläger keine Pflicht gebe, Urteile nachträglich miteinander zu vergleichen. Zudem habe es bereits ein Wiederaufnahmegesuch gegeben, dass vom Oberlandesgericht Saarbrücken abgelehnt wurde. Der Strafverteidiger, der es angestrengt hatte, sei nicht in der Lage gewesen, neue Tatsachen zu präsentieren und neue Beweismittel beizubringen. Die Staatsanwaltschaft hat recht. Sie muss nicht tätig werden – aber sie könnte, wenn sie wollte. Offenbar hat niemand Lust, einem armen Teufel beizustehen. Wer die beiden Urteile liest, kann über so viel Zynismus nur staunen.

Auch Walter Teusch, der den Fall wohl kennt wie kaum einer, wundert sich. "Wir haben im großen Verfahren mindestens 50 neue Tatsachen im Fall Peter S. zutage gefördert."

So wartet Peter S. als verurteilter Vergewaltiger im Wohnheim einer forensischen Psychiatrie weiter auf Gerechtigkeit. Mit der ZEIT will er nicht sprechen. Mitte Dezember ist die nächste Anhörung der Strafvollstreckungskammer, in der über seine weitere Unterbringung entschieden wird. Die Ärzte werden sich wohl wieder gegen eine Entlassung des S. aussprechen. Er gilt – so steht es in seinem Fehlurteil – weiterhin als "für die Allgemeinheit gefährlich".
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Die Richter werden leicht arrogant, weil ...

Spruch von Norbert Blüm zu Richtern + arrogant Die Richter werden leicht arrogant, weil ihnen keiner reinredet.

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Nachtrag am 16.05.2018 zum Dashcam-Urteil:

Das Dashcam-Urteil vom 15.05.2018:

Das Urteil vom 15.05.2018:
Aufnahmen von Minikameras in Fahrzeugen dürfen als Beweismittel vor Gericht verwendet werden. Bedenken wegen des Datenschutzes seien im Zweifel nachranging zu bewerten.
Hier der Artikel in tagesschau.de: "Dashcam-Videos vor Gericht zulässig"

Ein Abschnitt daraus:
Eine Frage der Abwägung: Das Urteil bedeutet nicht, dass man automatisch immer filmen darf. Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig. Diese Unzulässigkeit führe aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen, argumentierten die Richter des BGH. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.
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Mein Kommentar zum Dashcam-Urteil:
Wie weltfremd sind Richter bisher gewesen - und wahrscheinlich auch zukünftig -, um sich die Wahrheit nicht ansehen zu wollen - sich vor der Wahrheit zu drücken? Wo sind hier weise Richter zu finden, die wenigstens einigermaßen weise Urteile fällen? Noch nicht mal am Bundesgerichtshof gibt es diese.
Denke in diesem Zusammenhang an die Entschädigungszahlung an Magnus Gäfgen (weiter oben), oder an Gustl Mollath (DI Paradoxa), oder an den Genderwahnsinn (ER), oder an den "andauernden Wahnsinn Glaube", oder "Der Islam gehört zu Deutschland" (DI) - oder - oder u.s.w. u.sw. ....

Vernunft ist hier noch nicht mal im Ansatz zu finden. Jetzt suche und finde bei mir heraus, was Vernunft ist!

Und jetzt noch zur Urteilsbegründung "Das permanente Aufzeichnen bleibt nach wie vor unzulässig."
Das bedeutet nichts anderes, als dass das Gericht uns empfiehlt hellzusehen.
Ohne diese Eigenschaft des Hellsehens kann ich doch nicht wissen, ob ich in einen Unfall verwickelt werde. Und nur in diesem Falle des Hellsehens ist meine Aufzeichnung mit der Dashcam legal.
Was für ein zum Himmel schreiender Schwachsinn unserer Bundesrichter.

Und was könnte der Hintergrund sein?
Richtig! Wir Normalos sollen uns ja nicht sicher sein vor der Willkür der Richter, denn diese schützen mehr die Machtvollen, als die Machtlosen.

Was, das empört Dich? Dann ein Beispiel dazu:
Ein Normalo - mit wenig finanziellen Möglichkeiten - ist in einen Verkehrsunfall mit einem Reichen verwickelt. Wer hat da die besseren Karten? Ende Kommentar
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Nachtrag am 02.08.2018:

Im Rechtsstaat sind Urteile zu befolgen – ausnahmslos
DIE ZEIT 02.08.2018. Von Heinrich Wefing

Behörde im Zwielicht:
Am Dienstagabend um Mitternacht ist eine Frist verstrichen: Für Sami A., den mutmaßlichen Ex-Leibwächter von Osama bin Laden. Für das Land NRW, das den Mann unter zweifelhaften Umständen nach Tunesien ausgeflogen hat. Und für den Rechtsstaat Deutschland. Seither ist klar: Auch in diesem Fall gibt es nur Verlierer. Sami A., den die Sicherheitsbehörden als Gefährder einstufen, wurde am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Tag zuvor eine Abschiebung untersagt hatte. Was da schiefgelaufen ist, ob die Ausländerbehörde Bochum unter politischem Druck getrickst hat, muss noch geklärt werden. Das Gericht jedenfalls sah sich mutwillig getäuscht, nannte die Abschiebung »grob rechtswidrig« und ordnete an, Sami A. müsse zurück nach Deutschland. Bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe war das nicht geschehen, und es wird wohl auch so bald nicht passieren, da in Tunesien wegen Terrorverdachts gegen A. ermittelt wird. Es gibt gute Gründe, diesen Mann nicht in Deutschland haben zu wollen. Aber das ist jetzt nicht mehr entscheidend. Wichtiger ist, dass ein Gericht angeordnet hat, Sami A. dürfe nicht abgeschoben werden. Man kann diese Anordnung falsch finden, man hätte sie von einer höheren Instanz überprüfen lassen können, aber man darf sie nicht ignorieren. In einem Rechtsstaat sind die Urteile der Gerichte zu befolgen, ausnahmslos, von Bürgern, von Behörden, von Politikern. Eigentlich muss das eine Selbstverständlichkeit sein. Wenn es aufhört, selbstverständlich zu sein, kommen wir in gefährliche Gewässer. Erst jüngst hat ein Bürgermeister in Hessen trotz klarer gegenteiliger Anordnung des Bundesverfassungsgerichts der NPD den Zugang zur Stadthalle verweigert. Die Karlsruher Richter haben das rasch unterbunden. Noch ist solcher behördlicher Ungehorsam die Ausnahme, nicht die Regel. Doch wer anfängt, die Justiz zu ignorieren, der nähert sich gefährlich denen an, die etwa in Polen über Urteile des Verfassungsgerichts höhnen, diese seien die Privatmeinung einiger Richter. Anders gesagt: Wenn wir uns nicht mehr auf die Achtung vor dem Rechtsstaat einigen können, dann können wir uns auf nichts mehr einigen.
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Kommentar dazu:
Wenn der Rechtsstaat durch manche Richterurteile das Vertrauen in der Bevölkerung verliert (siehe kranke Gesetze, kranke Richter, kranke Rechtsanwälte), dann verdient der Rechtstaat nicht den Titel Rechtsstaat. So ist die Überschrift "Im Rechtsstaat sind Urteile zu befolgen – ausnahmslos" so zu optimieren: Wenn der Rechtsstaat sich selber durch seine Richter mit manchen schwachsinnigen Urteilen ins Abseits stellt, dann stößt das eine ungesunde Entwicklung in der Bevölkerung an, die nicht der Bevölkerung anzulasten ist, sondern den Richtern. Leider sind diese Richter nicht angreifbar. Gut, dass manche Menschen so mutig sind und sich in solchen Fällen - und nur in solchen Fällen von schwachsinnigen Urteilen - selber zu helfen wissen. Ende Kommentar

Ein Kinderschänder in Dauerhaft oder ...

Ein Kinderschänder in Dauerhaft oder ... Ein Kinderschänder in Dauerhaft oder Sicherungsverwahrung ist 1000mal besser, als ein schändender Kinderschänder auf freiem Fuß. Spruch von Ulrich H. Rose vom 25.06.2019

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